1. Veranstaltungsübersicht
Am 22. September 2026 hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) offiziell den Entry Type 13 (ET13)-Test – ein elektronisches informelles Einreiseverfahren für Postpakete – im Automated Commercial Environment (ACE)-System eingeführt. Der Kanal gilt auf freiwilliger Basis für internationale Postpakete im Wert von 2.500 US-Dollar oder weniger. Dies ist der erste speziell entwickelte elektronische Eintragstyp, den CBP für den internationalen Postkanal entwickelt hat. Er markiert das Ende der Ära, in der Postpakete den Zoll nur mit einer vagen Warenbeschreibung passieren konnten, und den Beginn einer neuen Phase, die durch Elektronisierung, Standardisierung und Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet ist.
2. Politischer Hintergrund: Die unbefristete Aussetzung der De-minimis-Befreiung
Die Entstehung von ET13 ist auf eine grundlegende Überarbeitung des US-Zollfreiregimes für Pakete mit geringem Wert zurückzuführen. Am 30. Juli 2025 unterzeichnete Präsident Trump die Executive Order 14324, mit der die zollfreie De-minimis-Behandlung (im Wert von 800 USD oder weniger) für alle Länder auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde; Mit der Executive Order 14388 vom 20. Februar 2026 wurde die Aussetzung fortgesetzt. Zuvor konnten Postpakete im Wert von 800 US-Dollar oder weniger, die von einer Person an einem Tag importiert wurden, im Schnellverfahren zollfrei abgefertigt werden – ein „grauer Kanal“, der den langfristigen Erfolg des grenzüberschreitenden E-Commerce-Direktmail-Modells untermauerte. Nach Inkrafttreten der Aussetzung qualifizieren sich diese Pakete nicht mehr für die vereinfachte Einfuhr und müssen eine entsprechende bestehende Einfuhrart verwenden, was die Abfertigungskosten und die Einhaltungsschwellen für Postsendungen mit geringem Wert erheblich erhöht.
3. Kerninhalt des ET13-Tests
Laut der am 24. Juni 2026 im Bundesregister (91 FR 38007) veröffentlichten Bekanntmachung begann der ET13-Test am 22. September 2026 und wird fortgesetzt, bis CBP seinen Abschluss im Bundesregister bekannt gibt, wobei Kommentare während der gesamten Dauer des Tests akzeptiert werden. Mit dem Test soll ein völlig neues elektronisches informelles Eingabeverfahren für den internationalen Postkanal evaluiert werden, das es berechtigten Antragstellern ermöglicht, informelle Posteinträge elektronisch in ACE einzureichen. Insbesondere schafft der Test vorübergehend einen informellen Einreiseweg für internationale Postsendungen mit geringem Wert – einschließlich Waren, die zuvor für die De-minimis-Befreiung in Frage kamen, sowie Waren, die Datenanforderungen oder Zöllen der Partner Government Agency (PGA) unterliegen, die nicht in den Kapiteln 1–97 des HTSUS festgelegt sind – und die für das vorläufige informelle Einreiseverfahren gemäß 19 CFR Part 145 nicht in Frage kamen. Sendungen unterliegen jedoch Antidumping-/Ausgleichszöllen (AD/CVD) oder Quoten bleiben nicht förderfähig und müssen formelle Einreiseverfahren nutzen.
4. Anmeldeberechtigung: Keine Lizenz, keine Kaution, keine Einreichung
Die Anmeldeberechtigung für ET13 unterliegt klaren, harten Schwellenwerten. Gemäß 19 CFR 143.26(a) sind nur zwei Kategorien von Parteien zur Einreise berechtigt: erstens der Eigentümer oder Käufer der Waren, die in die Vereinigten Staaten verschickt werden; und zweitens ein lizenzierter Zollagent, der vom Eigentümer, Käufer oder Empfänger ordnungsgemäß benannt wurde. Wenn der Empfänger kein Eigentümer oder Käufer ist – etwa ein ausländischer Postbetreiber, der United States Postal Service (USPS), ein Spediteur oder ein Frachtführer – muss er die Dienste eines lizenzierten Maklers in Anspruch nehmen, der als eingetragener Importeur (Importer of Record, IOR) für die Einfuhr fungiert. Mit anderen Worten: Logistikdienstleister ohne Lizenz oder Bürgschaft können keinen Antrag direkt stellen. Darüber hinaus müssen Antragsteller über eine grundlegende Einfuhr- und Einreisegarantie (entweder Einzeltransaktion oder fortlaufend) verfügen, die die in 19 CFR 113.62 festgelegten Bedingungen erfüllt, und die Garantie muss wirksam und im ACE eBond-System hinterlegt sein.
5. Die 12 Kerndatenelemente
Für eine ET13-Anmeldung muss das IOR die folgenden 12 Kerndatenelemente elektronisch an CBP übermitteln: Anmeldercode; IOR-Nummer; Beschreibung der Ware; Ursprungsland; alle anwendbaren 10-stelligen HTSUS-Klassifizierung(en), einschließlich sowohl der primären Klassifizierungen in den Kapiteln 1–97 als auch aller anwendbaren sekundären Klassifizierungen in den Kapiteln 98 und/oder 99; Menge und Gewicht (bei Verwendung spezifischer Zollsätze); Zollsatz; Wert; geschuldeter Gesamtzoll; Name des Beförderers; vom ausländischen Postbetreiber generierte Sendungsverfolgungsnummer; und Ankunftshafen. Dabei handelt es sich bei Menge und Gewicht um bedingte Datenelemente, die nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich sind. Für Sendungen, die PGA-Datenanforderungen und/oder Zöllen unterliegen, die nicht in den Kapiteln 1–97 des HTSUS festgelegt sind (z. B. Zölle gemäß Abschnitt 201, 232 oder 301), müssen auch zusätzliche Daten übermittelt werden, die durch diese Anforderungen vorgeschrieben sind. Die technischen Übermittlungsanforderungen sind in den Richtlinien CBP und Trade Automated Interface Requirements (CATAIR) festgelegt.
6. PGA-Merchandise und Sonderkategorien: Ausstieg aus dem vereinfachten Kanal ab dem 22. Oktober
Besonders hervorzuheben ist, dass gemäß den häufig gestellten Fragen des CBP mit Wirkung zum 22. Oktober 2026 die folgenden vier Warenkategorien von der Berechtigung für das neue informelle Posteingangsverfahren ausgeschlossen sind: Waren, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Kapitel 98 des HTSUS beansprucht wird; Waren, die den Zöllen gemäß Kapitel 98 oder Kapitel 99 des HTSUS unterliegen; Waren, für die gemäß einem Freihandelsabkommen Zollfreiheit beansprucht wird; und Waren, die den Anforderungen der Partner Government Agency (PGA) unterliegen. Diese Artikel müssen im Rahmen eines anderen geeigneten Eingabeverfahrens eingegeben werden, z. B. Eingabetyp 13 oder formelle Eingabe. Das bedeutet, dass PGA-regulierte Kategorien – darunter Lebensmittelkontaktmaterialien, Produkte, die der Zuständigkeit der Consumer Product Safety Commission (CPSC) unterliegen, und FDA-regulierte Waren – nach dem 22. Oktober aus dem vereinfachten Kanal entfernt und wieder dem strengeren formellen Einreiseverfahren zugeführt werden. Für Verkäufer, die solche Waren per Postpaket exportieren, ist dies ein klares Countdown-Signal.
7. Anmeldevorgang und Zollzahlung
ET13-Einträge werden elektronisch über das ACE-System eingereicht; Antragsteller können die Anmeldung selbst bei ACE einreichen oder einen ordnungsgemäß ernannten, lizenzierten Zollagenten beauftragen. Die Zölle müssen spätestens am 7. Tag des Monats nach der Ankunft des Pakets über Pay.gov bezahlt werden. Für die zwischenzeitliche manuelle Einreichungsphase müssen Anmelder das International Mail Duty (IMD)-Arbeitsblatt per E-Mail im .XLSX- oder .CSV-Format (das ältere .XLS-Format wird nicht akzeptiert) an CBP senden, ebenfalls bis zum 7. Tag des Folgemonats. Wenn eine Sendung eintrifft und der Anmelder nicht über eine Bürgschaft oder das Recht zur Einreise verfügt, wird die Sendung erst dann aus der Verwahrung durch das CBP freigegeben, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Was die Spediteure anbelangt, so können diejenigen, die internationale Post in die Vereinigten Staaten befördern, freiwillig an dem Test teilnehmen, indem sie die von einem ausländischen Postbetreiber für jede ankommende Sendung generierte Sendungsverfolgungsnummer in einem Manifest angeben. Dadurch kann CBP die vom Spediteur gemeldete Sendungsverfolgungsnummer mit der in der Eintragungsanmeldung abgleichen. Dadurch kann CBP die genaue Ankunftszeit für jede Sendung bestimmen und bestätigen, dass eine Eintragung rechtzeitig eingereicht wurde.
8. Fehlverhalten und Durchsetzung
Der ET13-Test ist keineswegs ein „haftungsfreies Experimentierfeld“. In der Bekanntmachung des Bundesregisters heißt es eindeutig, dass gegen den Teilnehmer zivil- und strafrechtliche Sanktionen, Verwaltungssanktionen, pauschalierter Schadensersatz und/oder andere Durchsetzungsmaßnahmen drohen, wenn ein Testteilnehmer die Regeln, Anforderungen, Bedingungen und Konditionen des Tests nicht befolgt, bei der Erfüllung der Pflichten des Teilnehmers keine angemessene Sorgfalt walten lässt, sich nicht an geltende Gesetze und Vorschriften hält, auf die nicht verzichtet wurde, oder Zölle, Steuern oder Gebühren nicht rechtzeitig zahlt. Während des Tests festgestellte Verstöße können sich auch auf die anschließende Bewertung zur vollständigen Umsetzung auswirken. CBP betont außerdem, dass die Teilnahme am Test die Verpflichtungen eines Teilnehmers zur Einhaltung aller anderen geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen nicht beeinträchtigt. Der Zoll geht von „stichprobenartigen Kontrollen im Nachhinein“ zu einem datengesteuerten, vollständig nachvollziehbaren Überwachungsmodell über.
9. Weitreichende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden E-Commerce und die Logistikbranche
Die Einführung von ET13 ist ein entscheidendes Glied in der Kette der verschärften US-Einfuhrvorschriften für geringwertige Waren im Jahr 2026, deren Auswirkungen sich auf die gesamte Branche auswirken werden. Erstens sind die Kosten des Direktmailing-Modells stark gestiegen. Die Ära der „Zollabfertigung nur mit Produktbeschreibung“ ist endgültig vorbei; Verkäufer müssen nun lizenzierte Zollmakler beauftragen, Bürgschaften einhalten, 12 Datenelemente ausfüllen und monatlich Zölle zahlen, was die Compliance-Kosten pro Sendung erheblich erhöht. Zweitens sind die Eintrittsbarrieren für die Branche gestiegen: Logistikanbieter ohne Lizenzen oder Bürgschaften werden vom Registrierungssystem ausgeschlossen, was Druck auf kleine Spediteure ausübt und die Konsolidierung hin zu lizenzierten, konformen Akteuren beschleunigt. Drittens werden PGA-regulierte Kategorien (Lebensmittelkontaktmaterialien, Produkte mit Batterien, Textilien usw.) nach dem 22. Oktober aus dem vereinfachten Kanal verdrängt, wodurch der Direktmailing-Weg für diese Produkte weiter eingeschränkt wird. Viertens: In Kombination mit der früheren Abschaffung der De-minimis-Befreiung in Höhe von 800 US-Dollar in den USA und der von der EU vorgeschlagenen Erhöhung der Bearbeitungsgebühren für Kleinpakete auf 10 Euro ist das weltweite grenzüberschreitende Direktmailing-Modell mit geringem Wert insgesamt auf dem Rückzug – Lagerhaltung im Ausland, allgemeiner Handel und örtliche Niederlassungen werden für grenzüberschreitende Verkäufer zur unvermeidlichen Wahl.
10. Ausblick
Aus regulatorischer Trendperspektive ist der ET13-Test erst der Anfang. Das CBP hat bereits seinen Plan bekannt gegeben, das aktuelle Übergangsverfahren für informelle Posteingaben durch ein automatisiertes informelles Eingabeverfahren zu ersetzen, und dieser Test ist genau die Vorbereitung für die vollständige Umsetzung. Es ist absehbar, dass die internationale Postablage vollständig elektronisch und standardisiert wird und sich allmählich mit kommerziellen Expresskanälen (wie dem Abschnitt 321-Freigabemodell) konvergiert. Für Verkäufer ist „Formalisierung“ keine Option mehr, sondern eine zwingende Antwort: Die Registrierung der IOR-Qualifikation abzuschließen, ein Kautionssystem einzurichten, die HTSUS-Klassifizierungen zu bereinigen und PGA-regulierte Kategorien auf formelle Einreise oder Lagerung im Ausland umzustellen, sind die richtigen Haltungen, um den Regulierungszyklus zu meistern. Grenzüberschreitenden Verkäufern und Spediteuren wird empfohlen, so schnell wie möglich Partnerschaften mit lizenzierten Zollagenten aufzubauen und Compliance-Upgrades abzuschließen, bevor der Test endet und die Richtlinien vollständig umgesetzt sind.
